Neubau vom Bauträger kaufen: Worauf es im Vertrag wirklich ankommt
4 Min.
Ein Haus oder eine Wohnung direkt vom Bauträger zu kaufen, klingt für viele Käufer zunächst komfortabel: Grundstück, Planung und Bauausführung kommen aus einer Hand. Gerade beim Erwerb einer Immobilie, die noch nicht fertiggestellt ist, entscheidet jedoch der Vertrag darüber, wie sicher der Weg bis zur Übergabe wirklich wird. Denn ein Bauträgervertrag verbindet den Erwerb von Grundstück oder Miteigentumsanteil mit der Errichtung des Gebäudes und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch gesondert geregelt.
Von der Planung zur Immobilie: Was im Vertrag klar geregelt sein muss
Beim Erwerb einer Immobilie auf Planbasis geht es nicht nur um die Lage und die Größe, sondern auch um ein Versprechen zur Leistung. „Es ist entscheidend, dass die Baubeschreibung, Grundrisse, Wohnflächen, Ausstattungsdetails, individuelle Wünsche, Energieeffizienz, Parkmöglichkeiten, Außenanlagen und Fertigstellungstermine klar festgelegt sind“, erklärt Matthias Bozseyovski, Geschäftsführer der Immobilienzentrale Bozseyovski & Fleckenstein GmbH in Rödermark. Begriffe wie „hochwertige Ausstattung“ oder „nach Wahl des Bauträgers“ bieten oft zu viel Interpretationsspielraum und sind für Käufer unpräzise.
Es ist wichtig, dass die Informationen aus Prospekten, Visualisierungen und mündlichen Zusagen nicht nur im Verkaufsgespräch bestehen bleiben, sondern auch in den Vertragsunterlagen festgehalten werden. „Nur sauber dokumentierte Vereinbarungen sind später zuverlässig einforderbar“, betont Bozseyovski. Dies gilt besonders bei der Auswahl von Materialien, der Raumaufteilung und den technischen Anlagen.
Zahlungen nach Baufortschritt: Warum der Zahlungsplan genau geprüft werden sollte
Beim Kauf über einen Bauträger wird der Kaufpreis normalerweise nicht auf einmal, sondern entsprechend dem Baufortschritt gezahlt. Die Makler- und Bauträgerverordnung gibt hierfür wichtige Richtlinien vor: „Der Bauträger darf Zahlungen erst entgegennehmen, wenn bestimmte Sicherungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Raten in bis zu sieben Teilbeträgen gemäß dem Baufortschritt angefordert werden“, so Bozseyovski.
Für Käufer bedeutet das, dass eine Rate erst dann fällig wird, wenn der entsprechende Bauabschnitt tatsächlich abgeschlossen ist. „Wer zu früh oder ohne ausreichende Absicherung zahlt, geht ein unnötiges Risiko ein, etwa bei Bauverzögerungen oder finanziellen Problemen des Bauträgers“, warnt Bozseyovski. Auch sollte die eigene Finanzierung auf diese Fälligkeiten abgestimmt sein, um zusätzliche Kosten durch Bereitstellungszinsen und Zahlungsfristen zu vermeiden.
Übergabe und Mängelprüfung: Die entscheidende Phase beginnt
Die Abnahme ist mehr als nur ein formeller Akt. „Mit der Abnahme bestätigt der Käufer, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde“, erklärt Bozseyovski. Daher sollte die Immobilie sorgfältig geprüft und jedes sichtbare Problem im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Es ist oft sinnvoll, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der Mängel erkennt, die Laien möglicherweise übersehen.
Für Bauwerke beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche regelmäßig fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme. „Eine genaue Dokumentation von Anfang an ist entscheidend: Fotos, Protokolle, Schriftverkehr und Fristen schaffen Klarheit, wenn später nachgebessert werden muss“, rät Bozseyovski.
Interessieren Sie sich für den Kauf einer Neubauwohnung oder eines Hauses vom Bauträger? In Rödermark und Umgebung unterstützen wir Sie dabei, die wichtigsten Vertrags- und Objektunterlagen zu verstehen, kritische Punkte frühzeitig zu erkennen und den Kaufprozess gut vorbereitet zu begleiten. Kontaktieren Sie uns!
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit OpenAI ChatGPT
KUF_KAU_9
